Hausverwaltung

 

Im Rahmen der Verwaltung bieten wir:

  • fristgerechte Abrechnung von Betriebskosten und Rücklage
  • Führung einer Kostenbuchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen 
  • anwaltliche und damit sichere Verwahrung von Liegenschaftsgeldern
  • Erstellung einer Kostenvorschau und Berechnung der monatlichen Akontierungen
  • Zahlungsverkehr inkl. Mahnwesen
  • regelmäßige Objektbegehung
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft vor Verwaltungs- und Finanzbehörden
  • Beauftragung von laufenden Wartungsarbeiten
  • Organisation von Instandhaltungs- und Verbesserungsarbeiten
  • Verwaltung der Liegenschaft nach den gesetzlichen Bestimmungen, insb. des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)


Wussten Sie, dass man die Hausverwaltung am besten bis Ende September des laufenden Jahres für das folgende Jahr wechselt, weil gesetzlich eine dreimonatige Kündigungsfrist vorgesehen ist.

 

Für einen Wechsel nach WEG sind zwei Vorgänge durchzuführen:

-     Beendigung der Verwaltung durch Mehrheitsbeschluss (nach GB-Anteilen) der Wohnungseigentümer und Kündigung des Verwaltervertrages.

-     Mehrheitsbeschluss für die Einsetzung eines neuen Verwalters durch Bestellung und Abschluss eines neuen Verwaltungsvertrags.