Im Rahmen der Verwaltung bieten wir:
Wussten Sie, dass man die Hausverwaltung am besten bis Ende September des laufenden Jahres für das folgende Jahr wechselt, weil gesetzlich eine dreimonatige Kündigungsfrist vorgesehen ist.
Für einen Wechsel nach WEG sind zwei Vorgänge durchzuführen:
- Beendigung der Verwaltung durch Mehrheitsbeschluss (nach GB-Anteilen) der Wohnungseigentümer und Kündigung des Verwaltervertrages.
- Mehrheitsbeschluss für die Einsetzung eines neuen Verwalters durch Bestellung und Abschluss eines neuen Verwaltungsvertrags.