Arbeitsrecht

 

Ich betreue vorwiegend auf Arbeitgeberseite in Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen aber auch während des aufrechten Dienstverhältnisses. Hierzu biete ich die Erstellung von Dienstverträgen, die Prüfung und Überarbeitung bestehender Verträge und die laufende Adaptierung der Verträge auf Basis der Judikatur der OGH.

 

Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertrete ich vor den Arbeits- und Sozialgerichten.

 

Im laufenden Betrieb biete ich die Prüfung arbeitsrechtlicher Sachverhalte und die Erstellung entsprechender Gutachten und informiere meine Klienten regelmäßig über rechtliche Neuerungen.

 

Im Zusammenhang mit dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen unterstütze ich bei Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen bzw. der Anpassung von Einzelarbeitsverträgen mangels Bestehens eines Betriebsrates.